Startseite > Integration, Migration > Flüchtlinge in NRW > Informationen für Flüchtlinge > Ihr Asylverfahren ist abgeschlossen mit einer Anerkennung > Antrag auf Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzzuweisung > Regierungsbezirke > Regierungsbezirk Düsseldorf Antrag auf Aufhebung oder Änderung der Wohnsitzauflage bei der Ausländerbehörde des zugewiesenen Wohnortes/ Ausländerbehörde, die während dem Asylverfahren zuständig war mit Begründung. geändert werden. Steht die Wohnsitzauflage einer Arbeitsaufnahme entgegen? 5. Darf man trotz Wohnsitzauflage umziehen? Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Antrag in Ihrem Fall Sinn macht, können Sie sich gern an die Beraterinnen des Flüchtlingsrats wenden.Über den Mailverteiler "FLR-Beratung" des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. 2Fallen die Aufhebungsgründe nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe der Aufhebung weg, wirkt die Verpflichtung zur Wohnsitznahme nach Absatz 1 Satz 1 in dem Land fort, in das der Ausländer seinen Wohnsitz verlegt hat. OVG NRW: Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge zum Teil rechtswidrig – jetzt Antrag auf Aufhebung der Wohnsitzauflage stellen! Bei Ablehnung des Antrages durch die Ausländerbehörde: Eilantrag & Klage beim Verwaltungsgericht einlegen. Die sogenannte Wohnsitzauflage bedeutet, dass Personen, die Sozialleistungen beziehen, ihren Wohnsitz nicht frei wählen dürfen. Dieser Text als pdf. Hier finden Sie Vorlagen für verschiedene Anträge geordnet nach Themen. In einigen wenigen Fällen kann ein Antrag kontraproduktiv sein. Liebe Kolleg*innen, das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 4. Großstädte ziehen Menschen an – sie bieten Arbeit, soziale Kontakte und kulturelle Angebote.Auch zieht das Versprechen einer gewissen Anonymität viele in größere Städte.. Flüchtlinge auf der Suche nach Schutz versuchen meist, in jene Regionen zu ziehen, in welchen sie ihre Landsleute wieder sehen können. Bei Vorliegen einer dieser Aufhebungsgründe sollte ein Antrag auf Aufhebung bei der zuständigen Ausländerbehörde (also am aktuellen Wohnort) gestellt werden, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Ausländerbehörden tatsächlich von Amts wegen, also ohne Antrag, tätig werden (s.u. Punkt 7).