Leistungsempfänger nach SGB XII bzw. Die Leistungen werden mit Ausnahme der Leistungen für den persönlichen Schulbedarf auf Antrag gewährt. Bildung und Teilhabe FB 56/203. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen diese Kinder und Jugendliche gefördert und finanziell unterstützt werden. Anträge Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, Leistungen beantragen können zu Ausflügen und Gemeinschaftsfahrten der Schulen und Kindertageseinrichtungen, zu Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung, Mittagessen in Kindergarten,Hort oder Schule sowie Teilhabe an Sport und Kultur. März 2011 ist das Gesetz zum Bildungs-und Teilhabepaket verkündet worden. Sie können die Anträge hier herunterladen und derzeit per Post, Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail einreichen.. Aktuelle Informationen für Neukunden zum vereinfachten Antragsverfahren Leistungen für Bildung und Teilhabe Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Allgemeine Hinweise Zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein Bedarf von 15 € monatlich berücksichtigt für • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit Darin ist festgelegt, dass junge Erwachsene und Kinder bzw. Hierfür können die unten rechts verfügbaren Formulare verwendet werden. Leistungen für Bildung und Teilhabe Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Allgemeine Hinweise Für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden für Schüler, Kinder in Kindertageseinrichtun-gen oder in Kindertagespflege entstehende Aufwendungen anerkannt. - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Danach müssen die speziellen altersbedingten Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Am 29. von Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Auch Kinder aus einkommensschwachen Familien sollen an Bildung und sozialem Leben teilnehmen können und keine Ausgrenzung erfahren.